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BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit eines Anspruchs auf Zusendung von Abschriften der dem Gericht vorliegenden Informationen und Gutachten - Anforderungen an die hinreichende ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.11.1980 - 4 VG A 933/80
- BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81
Mit dem weiteren Vorbringen, die dem Gericht vorliegenden Auskünfte hätten "auf den Kläger keine Anwendung finden können", wendet sich die Beschwerde gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und daher in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 [361]). - BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81
Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81
Macht ein Beteiligter von diesen verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, keinen Gebrauch, so muß er die sich hieraus möglicherweise ergebenden Nachteile hinnehmen (st.Rspr., vgl. u.a. Urteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - DÖV 1983, 247). - BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79
Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1597.81
Der gerichtlichen Entscheidung dürfen nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben worden war (vgl. u.a. Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).